Auf sich beruhen kann, ob § 17 a Abs. 2 GVG nach § 173 VwGO auch im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entsprechend anwendbar ist. Vgl. in diesem Zusammenhang: OVG NRW, Beschluss vom 30.6.2000 - 21 E 472/00 -, [...]
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