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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 19.02.2004

5 A 640/02

Normen:
GG Art. 2 Abs. 1
GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
IFG NRW § 4
PresseG NRW § 4 Abs. 1
PresseG NRW § 4 Abs. 2 Nr. 2
PresseG NRW § 4 Abs. 2 Nr. 3
StGB § 203 Abs. 2

Fundstellen:
NJW 2005, 618
ZUM-RD 2005, 90

1. Die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) liegen nicht vor. a) Der Einwand, § 203 Abs. 2 StGB schließe als Geheimhaltungsvorschrift im [...]
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