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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 24.09.2004

20 W 291/04

Normen:
BGB § 1896

Die gemäß § 69 g Abs. 1 Satz 1 FGG zulässige weitere Beschwerde, mit der sich die Enkel der Betroffenen weiterhin gegen die Bestellung der Betreuerin und deren Auswahl wenden, ist zulässig und führt auch in der Sache [...]
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