Die im eigenen Namen mit dem Ziel der Erhöhung des erstinstanzlichen Verfahrenswerts eingelegte Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Vaters ist gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BRAGO , 31 Abs. 3 Satz 1 KostO statthaft [...]
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