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BVerfG - Entscheidung vom 02.03.2004

1 BvR 784/03

Normen:
HeilprG § 1 Abs. 1, 2
GG Art. 12 Abs. 1

Fundstellen:
GewArch 2004, 329
NJW-RR 2004, 705

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Umfang der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz in einem Fall des so genannten geistigen Heilens. 1. Gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der [...]
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