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BGH - Entscheidung vom 30.03.2004

VI ZR 25/03

Normen:
ZPO (a.F.) § 511a

Fundstellen:
BGHReport 2004, 1054
DAR 2004, 286
MDR 2004, 1077
NJW 2004, 2224
NJW-RR 2004, 863
NZV 2004, 347
VRS 106, 441
VersR 2004, 1018
zfs 2004, 354

Der Beklagte nimmt im Wege der Widerklage den Kläger und den Widerbeklagten zu 2 auf Schmerzensgeld wegen Verletzungen in Anspruch, die er bei einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien erlitten hat. Mit [...]
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