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BGH - Entscheidung vom 06.02.2004

2 ARs 276/03

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
NStZ-RR 2004, 183

Der Senat sieht in seiner Mehrheit keinen Grund zu einer Änderung bei der Auslegung des Handeltreibensbegriffs im Betäubungsmittelrecht. Eine Neuorientierung bei der Auslegung des Begriffs des Handeltreibens im [...]
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