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BFH - Entscheidung vom 01.09.2004

II B 77/03

Die Beschwerde ist unzulässig. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben keinen Zulassungsgrund ausreichend dargelegt (§ 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Macht der Beschwerdeführer geltend, [...]
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