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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 28.10.2003

8 S 2274/03

Normen:
VwGO § 146 Abs. 4

Fundstellen:
NVwZ-RR 2004, 391

Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Nach § 146 Abs. 4 Satz 1 und 2 VwGO ist die Beschwerde gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (hier nach § 80 Abs. 5 VwGO ) [...]
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