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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 11.04.2003

14 S 2251/02

Normen:
GewO § 33c
GewO § 33e
GewO § 33f
GewO § 33i
SpielV § 13 Ziff. 5

Fundstellen:
ESVGH 53, 250
GewArch 2003, 248

Soweit sich die - inhaltlich nicht eingeschränkte - Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung des vorläufigen Rechtsschutzes bezüglich der Androhung eines Zwangsgeldes richtet, ist die Beschwerde unzulässig. [...]
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