Die gemäß §§ 64 b Abs. 3 FGG , 620 c ZPO statthafte Beschwerde ist zulässig aber unbegründet. Über das Rechtsmittel hat gemäß § 620 c ZPO in Verbindung mit § 568 ZPO der Einzelrichter zu entscheiden. In den Verfahren, [...]
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