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SchlHOLG - Entscheidung vom 16.06.2003

13 UF 94/03

Normen:
GewaltschutzG § 1
GewaltschutzG § 2
ZPO § 620c
ZPO § 568
FGG § 64b Abs. 3

Fundstellen:
NZM 2004, 240

Die gemäß §§ 64 b Abs. 3 FGG , 620 c ZPO statthafte Beschwerde ist zulässig aber unbegründet. Über das Rechtsmittel hat gemäß § 620 c ZPO in Verbindung mit § 568 ZPO der Einzelrichter zu entscheiden. In den Verfahren, [...]
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