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OVG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 28.05.2003

2 O 22/03

Normen:
VwGO § 67 Abs. 1 Satz 2

Fundstellen:
NVwZ-RR 2004, 160

Durch den angefochtenen Beschluss hat das Verwaltungsgericht es abgelehnt, dem Kläger eine Reiseentschädigung als Vorauszahlung für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung zu gewähren. Die dagegen gerichtete [...]
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