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OLG Zweibrücken - Entscheidung vom 27.10.2003

4 W 94/03

Normen:
ZPO § 269 Abs. 3
ZPO §§ 485 ff.

Fundstellen:
NJW-RR 2004, 821

Die Beschwerde ist verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden und hat auch in der Sache Erfolg. Die Antragsgegnerin hat nach Rücknahme des Antrags der Antragstellerin auf Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren [...]
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