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OLG Rostock - Entscheidung vom 26.05.2003

3 U 173/01

Normen:
EGZPO § 26 Nr. 5
BGB § 121 § 150 Abs. 1 § 147 Abs. 2 § 148 § 273

Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung hat im Wesentlichen Erfolg. Die Klage ist wegen rückständiger Miete in Höhe von 18.773,70 EUR begründet, wegen der geltendgemachten [...]
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