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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 27.06.2003

6 U 3219/01

Normen:
BGB § 242
BGB § 637 Abs. 3 (n.F.)
BGB § 633 Abs. 3 (a.F.)
EGBGB Art. 229 § 5 Satz 1

Fundstellen:
MDR 2003, 1222
NJW-RR 2003, 1601
NZBau 2003, 614
OLGReport-Nürnberg 2003, 377

Das Rechtsmittel hat Erfolg. Es führt zur Klageabweisung, weil die Klägerin derzeit weder einen Anspruch auf Kostenvorschuß noch einen Schadensersatzanspruch hat. 1. Auf das Schuldverhältnis ist das BGB in der bis zum [...]
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