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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 08.12.2003

1 U 115/03

Normen:
ZPO § 531 Abs. 2
VOB/B § 2 Nr. 6 Abs. 1
VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 2
VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 5

Die Berufung des Beklagten ist nicht begründet. Zu Recht hat das Landgericht der Klägerin einen Anspruch von 4.508,39 EURO als zusätzliche Vergütung für Abfuhr und Entsorgung teerhaltigen Bitumenmaterials zuerkannt. [...]
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