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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 11.03.2003

20 W 91/03

Normen:
AuslG § 60 Abs. 4
AuslG § 57 Abs. 2
FEVG § 3

Die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen, der sich seit dem 17. November 2002 in Zurückweisungshaft befindet, ist zulässig und hat Erfolg, weil die Haftanordnung nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Das [...]
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