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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 16.07.2003

21 W 35/03

Normen:
GKG § 25 Abs. 3
BRAGO § 9 Abs. 2
ZPO § 3

Fundstellen:
NJW-RR 2003, 1530
NZBau 2003, 619

Die gemäß § 25 Abs. 3 GKG i.V.m. § 9 Abs. 2 BRAGO zulässige Beschwerde ist begründet. Der Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens entspricht vorliegend den Angaben der Antragstellerin zur Höhe der [...]
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