I. Das Amtsgericht Neuss hat den Angeklagten mit Urteil vom 23. November 2000 (7 Cs 913 Js 1489/00 - 412/00) wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je DM 300,00 verurteilt. Auf die Berufung des [...]
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