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OLG Dresden - Entscheidung vom 21.02.2003

21 U 1948/02

Normen:
BGB § 513 Abs. 1
BGB § 556 Abs. 1
BGB § 556a
BGB § 581 Abs. 2
Vereinigungsgesetz-DDR § 22 Abs. 1
SchuldRAnpG § 8 Abs. 2
SchuldRAnpG § 30 Abs. 2

Fundstellen:
NJ 2003, 543
VIZ 2003, 491

Die Klägerin verlangt vom Beklagten unter Beseitigung von Aufbauten die Räumung und Herausgabe des Grundstücks Flurstück ... der Gemarkung ... in einer Größe von 2,07 ha. Die Klägerin ist die Tochter und alleinige [...]
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