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OLG Dresden - Entscheidung vom 02.04.2003

11 U 452/02

Normen:
VOB/B § 5 Ziffer 1
VOB/B § 5 Ziffer 4
VOB/B § 8 Ziffer 2
VOB/B § 8 Ziffer 3
BGB § 284 Abs. 2 (a.F.)
BGB § 285 (a.F.)

Fundstellen:
MDR 2003, 1174
NJ 2003, 544
OLGReport-Dresden 2003, 341

Die Klägerin nimmt die Beklagte aus abgetretenem Recht der Firma P. GmbH auf Ersatz der Mehraufwendungen in Anspruch, welche der Zedentin auf Grund eines gekündigten Pauschalpreisvertrages entstanden sind. Im Übrigen [...]
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