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OLG Dresden - Entscheidung vom 19.03.2003

11 U 696/02

Normen:
BGB § 640

Der Kläger macht als Gesamtvollstreckungsverwalter über das Vermögen der G. GmbH gegenüber den Beklagten restliche Vergütung für das Bauvorhaben K. , 01109 Dresden geltend. Im Übrigen wird auf den Tatbestand des [...]
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