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OLG Dresden - Entscheidung vom 06.05.2003

2 U 2320/02

Normen:
ZPO § 321a
ZPO § 495a
ZPO § 522 Abs. 2
GG Art. 19 Abs. 4
SächsVerf Art. 78 Abs. 3

Fundstellen:
FamRZ 2003, 1845

I. Die vom Kläger gemäß § 321a ZPO gegen den - nach § 522 Abs. 2 ZPO ergangenen - Senatsbeschlus vom 19.03.2003 erhobene Rüge ist unstatthaft. 1. Der Senat verkennt dabei nicht, dass der 13. Zivilsenat des [...]
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