Die sofortige Beschwerde ist zulässig (§ 567 Abs. 1 Nr. 2, § 569 Abs. 1 S. 1, § 922 Abs. 1 S. 1, § 936 ZPO ), aber unbegründet. Der Antragstellerin steht kein Verfügungsanspruch zu. Sie kann nicht gem. § 1004 Abs. 1 , [...]
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