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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 03.02.2003

9 UF 171/02

Normen:
BGB § 1684 Abs. 1
BGB § 1684 Abs. 4
KostO § 131 Abs. 3

Fundstellen:
FamRZ 2003, 1405
OLGReport-Brandenburg 2003, 419

Die im Interesse des betroffenen Kindes eingelegte Beschwerde der Verfahrenspflegerin ist gemäß § 621 e Abs. 1 ZPO statthaft, da sie sich gegen eine Endentscheidung über eine Familiensache gemäß § 621 Abs. 1 Nr. 2 ZPO [...]
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