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LG Köln - Entscheidung vom 26.11.2003

28 O 706/02

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 1004
ZPO § 287

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.080,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 04.12.2002 zu zahlen. 2. Der Beklagte hat es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 [...]
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