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FG München - Entscheidung vom 25.06.2003

4 K 801/00

Normen:
BewG (1991) § 145 Abs. 3 S. 3
BewG (1997) § 145 Abs. 3 S. 1, 2
ErbStR 2003 R 161 Abs. 5, Abs. 6 S 5
ErbStR 2003 R 163

I. Streitig ist, ob der Beklagte (Finanzamt = FA) zu Recht den sog. Bedarfswert für ein unbebautes Grundstück anhand des vom Gutachterausschuss ermittelten Richtwerts angesetzt hat oder ob aufgrund eines vom Kläger [...]
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