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FG München - Entscheidung vom 16.06.2003

6 V 4186/02

Normen:
KStG § 8 Abs. 3

I. Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob die ausgebuchten Forderungen eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird auf den Bericht über die Außenprüfung vom 6. Mai 2002 (hier [...]
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