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FG München - Entscheidung vom 19.02.2003

3 K 1699/00

Normen:
Zollkodex Art. 202 Abs. 1
Zollkodex-Durchführungsverordnung Art. 234 Abs. 2
UStG (1999) § 13 Abs. 3 § 21 Abs. 2

I. Streitig ist, ob Einfuhrabgaben für die Einfuhr eines Teppichs erstattet werden können. Die Klägerin reiste am 10. April 1999 aus Mauritius kommend über das HZA München-Flughafen in das Zollgebiet der Gemeinschaft [...]
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