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FG München - Entscheidung vom 04.06.2003

9 K 4726/02

Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
EStG § 63 Abs. 1
EStG § 32 Abs. 4 S. 2

Streitig ist, ob der Kindergeldanspruch der Klägerin wegen der Höhe der eigenen Einkünfte des Kindes ab Januar 2002 entfallen ist. Die am 24. Januar 1983 geborene Tochter der Klägerin absolviert seit April 2001 eine [...]
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