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FG Köln - Entscheidung vom 07.04.2003

9 K 3558/98

Normen:
ErbStG § 13a

Fundstellen:
DStRE 2003, 996
EFG 2003, 1025
ZEV 2003, 383

Entscheidend ist der endgültige und irreversible Übergang der Vermögenssubstanz, der sich ungeachtet der Tatsache vollzieht, dass dem Schenker das Fruchtziehungsrecht zunächst noch verbleibt. Das Nießbrauchsrecht darf [...]
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