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EuGH - Entscheidung vom 07.01.2003

Rs C-306/99

Normen:
EStG § 5 Abs. 1
GewStG § 7
IAS Nr. 10
HGB § 238 Abs. 1 § 239 Abs. 2 § 242 Abs. 1 § 243 Abs. 1, Abs. 2 § 249 Abs. 1 § 251 Abs. 1 § 252 Abs. 1 Nr. 4 § 253 Abs. 1 § 264 Abs. 1, Abs. 2 § 268 Abs. 7 § 289 Abs. 1
KStG § 8 Abs. 1
Vierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Art. kel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (ABl. L 222, S. 11)

Fundstellen:
BB 2003, 355
BStBl II 2004, 144
DB 2003, 181
DStR 2003, 67
DStRE 2003, 69
JZ 2003, 413

[01] Das Finanzgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 29. April 1999, beim Gerichtshof eingegangen am 13. August 1999, gemäß Artikel 234 EG eine Reihe von Fragen nach der Auslegung der Vierten Richtlinie 78/660/EWG des [...]
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