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BGH - Entscheidung vom 16.07.2003

2 ARs 218/03

Die Strafvollstreckungskammern des Landgerichts Lüneburg und des Landgerichts Osnabrück mit Sitz beim Amtsgericht Lingen (Ems) streiten über die Zuständigkeit für die gemäß § 454 StPO i.V.m. § 57 Abs. 1 StGB zu [...]
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