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AG Bremen - Entscheidung vom 12.11.2003

244 M 441410/03

Fundstellen:
JurBüro 2004, 157 (Volltext mit red. LS)

In der Zwangsvollstreckungssache wird auf die Erinnerung des Gläubigers hin die zuständige Gerichtsvollzieherin angewiesen, gegen den Schuldner einen Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anzuberaumen. [...]
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