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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 25.02.2002

11 S 160/01

Normen:
AuslG § 47 Abs. 2
AufenthG/EWG § 7a
AufenthG/EWG § 12
StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Die vom Senat zugelassene Beschwerde des Antragsgegners ist nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat im Ergebnis zu Recht die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Verfügung des Antragsgegners [...]
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