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OVG Mecklenburg-Vorpommern - Entscheidung vom 20.12.2002

2 L 8/01

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1
JAG M-V § 7
JAG M-V § 13
JAG M-V § 17
JAG M-V § 28 Abs. 1 Ziff. 7
JAPO M-V § 25
VwGO § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
VwVfG M-V § 1 Abs. 3
Zitierungen: BVerfG, Urteil vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 u.a. -, NJW 1991, 2005
OVG Bremen, Urteil vom 24.11.1999 - 1 A 254/99 -, NVwZ 2000, 944
OVG Bremen, Urteil vom 24.11.1999 - 1 A 185/99 - NordÖR 2000, 156

Fundstellen:
ZBR 2004, 288

Über die Berufung entscheidet der Senat gemäß § 130 a VwGO durch Beschluß, weil er sie einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu [...]
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