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OVG Hamburg - Entscheidung vom 22.05.2002

3 Bs 71/02

Normen:
FeV § 46 Abs. 3
FeV § 46 Abs. 14
VwGO § 44a
GG Art. 19 Abs. 4

Fundstellen:
VRS 104, 465
ZfS 2003, 262

Die Beschwerde ist zwar zulässig, aber nicht begründet. Das Verwaltungsgericht hat das Begehren des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bereits deshalb zu Recht abgelehnt, weil das Begehren - was [...]
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