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OVG Hamburg - Entscheidung vom 03.12.2002

3 Bs 253/02

Normen:
FeV § 46
FeV § 14 Abs. 1
FeV § 11 Abs. 8
VwGO § 80 Abs. 5
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3

Fundstellen:
VRS 105, 470

Die Beschwerde ist entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin zulässig. Zwar enthält weder die Beschwerdeschrift noch die Beschwerdebegründung vom 15. August 2002 einen bestimmten Antrag, wie es § 146 Abs. 4 Satz 3 [...]
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