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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 22.05.2002

3 W 1144/02

Normen:
ZPO § 93 § 276 Abs. 1. S. 1 § 307 Abs. 2

Fundstellen:
FamRZ 2003, 941
JurBüro 2002, 489
MDR 2002, 1218
NJW 2002, 2254
OLGReport-Nürnberg 2003, 20

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen Ziffer III des Schlußurteils des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 13. März 2002 ist zulässig (§ 99 Abs. 2 S. 1 ZPO ), aber nicht begründet. Zu Recht hat das Landgericht in der [...]
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