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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 19.02.2002

10 WF 456/02

Normen:
ZPO § 655 § 323 Abs. 5
BGB § 1612 b Abs. 5
UTAG § 2

Fundstellen:
FamRZ 2002, 1265
FuR 2002, 549
OLGReport-Nürnberg 2002, 334

Der Antragsteller begehrt eine Neufestsetzung des zu zahlenden Kindesunterhalts im Hinblick auf die Neuregelung des § 1612 b Abs. 5 BGB . Er beantragt die Abänderung für die Zukunft ab Antragstellung, also ab [...]
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