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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 19.07.2002

10 WF 1963/02

Normen:
ZPO § 114 § 115 Abs. 2
BSHG § 88

Fundstellen:
MDR 2003, 271
OLGReport-Nürnberg 2003, 263

Die gemäß § 127 Abs. 2 ZPO zulässige Beschwerde ist in der Sache nicht begründet. Das Amtsgericht hat mit zutreffender Begründung dargelegt, aus welchen Gründen Schonvermögen i.S.d. § 115 Abs. 2 ZPO , § 88 BSHG nicht [...]
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