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OLG Naumburg - Entscheidung vom 31.01.2002

14 WF 214/01

Normen:
ZPO § 570 § 654 § 97 Abs. 1 § 97 Abs. 2 § 648 Abs. 1 § 648 Abs. 2 § 650 S. 1 § 650 S. 2 § 652 Abs. 1 § 652 Abs. 2 § 574 S. 2 a.F. § 652 Abs. 2 S. 2 § 648 Abs. 2 S. 3
EGZPO § 26 Nr. 10
BGB § 1592 Nr. 1 § 1599 Abs. 1
GKG § 17 Abs. 1 § 17 Abs. 4 S. 1 § 17 Abs. 4 S. 3 § 25 Abs. 2 S. 1

Fundstellen:
FuR 2002, 561
OLGReport-Naumburg 2002, 447

I. Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Unterhaltsfestsetzungsbeschluss ist mangels statthafter Einwendung der fehlenden Leistungsfähigkeit nach § 652 Abs. 2 ZPO im Beschwerdeverfahren unzulässig. Die [...]
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