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OLG Köln - Entscheidung vom 23.10.2002

17 W 263/02

Normen:
ZPO § 269 Abs. 3, 4 § 494

Fundstellen:
BauR 2003, 290

Die sofortige Beschwerde des Beklagten zu 3) ist gemäß §§ 104 Abs. 3 , 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthaft und begegnet auch im übrigen keinen Zulässigkeitsbedenken. In der Sache bleibt das Rechtsmittel jedoch ohne Erfolg. [...]
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