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OLG Koblenz - Entscheidung vom 01.10.2002

11 U 812/02

Normen:
BGB § 286 Abs. 1
ZPO § 286

Die Klägerin nimmt den Beklagten als Inhaber zweier Telefonanschlüsse auf Telefongebühren (nebst Zinsen) für die Zeit von Oktober 1994 bis Juli 1996 in Anspruch entsprechend ihrer Aufstellung (Bl.2 und 3 GA), die [...]
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