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OLG Koblenz - Entscheidung vom 23.01.2002

9 U 1616/00

Normen:
ZPO § 543 Abs. 1
BGB § 812 § 286 § 288

Fundstellen:
NJW-RR 2002, 784
OLGReport-Koblenz 2002, 287

Das Versäumnisurteil des Senates vom 17. Oktober 2001 ist aufrecht zu erhalten, weil auch die erneute mündliche Verhandlung ergeben hat, dass die in förmlicher Hinsicht nicht zu beanstandende Berufung in der Sache [...]
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