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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 07.03.2002

19 U 108/01

Normen:
ZVG § 148 Abs. 2
BGB § 185 § 184 Abs. 2 § 1124 Abs. 2 § 125 S. 2 § 581 a.F. § 566 a.F. § 185 Abs. 2 S. 1 § 1124 Abs. 1 S. 2 § 566 S. 2 a.F. § 185 Abs. 2 S. 1 Alt. 2
ZPO § 97 Abs. 1 § 711 § 708 Nr. 10 § 543 Abs. 2 n.F.

Fundstellen:
JurBüro 2002, 327
KTS 2002, 678
MDR 2002, 783
OLGReport-Karlsruhe 2002, 328

Die zulässige Berufung ist begründet. Das Landgericht hat zu Unrecht die Aktivlegitimation der Kläger verneint. 1.) Das Landgericht meint, dass mit der Rückabtretung der rückständigen Pachtzinsforderungen seitens der [...]
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