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OLG Hamburg - Entscheidung vom 18.04.2002

13 AR 6/02

Normen:
ZPO § 29 § 35 § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 281 Abs. 2 S. 3 § 690 Abs. 1 Nr. 5

Fundstellen:
MDR 2002, 1210
OLGReport-Hamburg 2002, 304

Die Voraussetzungen des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO für die Bestimmung des zuständigen Gerichts liegen vor. Sowohl das Amtsgericht Hamburg als auch das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) haben sich rechtskräftig für unzuständig [...]
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