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OLG Hamburg - Entscheidung vom 20.02.2002

11 W 2/02

Normen:
BGB § 269 Abs. 3 § 494a

Fundstellen:
BauR 2002, 1283
MDR 2002, 1093

Die sofortige Beschwerde ist nach § 269 Abs. 3 Satz 5 ZPO a.F. statthaft und form- und fristgerecht eingelegt. Sie hat auch in der Sache Erfolg. In der Regel hat allerdings der Kläger, der nach vorangegangener [...]
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