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OLG Hamburg - Entscheidung vom 19.12.2002

5 U 79/02

Normen:
MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
MarkenG § 51 Abs. 1

Fundstellen:
GRUR-RR 2003, 266

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Unterlassung der Benutzung und Löschung der Marke 'Rice Pops' in Anspruch. Die Klägerin stellt her und vertreibt zahlreiche Cerealienprodukte. Sie ist Inhaberin dreier Wortmarken [...]
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