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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 28.03.2002

3 U 41/01

Normen:
BGB § 242 § 467 (a.F.) §§ 346 ff § § 459 ff § § 812 ff § § 989 ff § 346 S. 1 § 347 S. 1 § 467 S. 1 (a.F)
ZPO § 92 Abs. 1 § 711 § 708 Nr. 11

Fundstellen:
OLGReport-Frankfurt 2002, 171

Der Kläger verlangt Zahlung nach Rückabwicklung eines Leasingvertrages. Am 13.11.1998 bestellte der Kläger bei der Beklagten ein Kraftfahrzeug der Marke Camaro Z 28 Coupe als Leasingfahrzeug zu den im Vertrag genannten [...]
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